Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Bad Liebenwerda
- Organisation
-
- Organisation:
- Amtsgericht Bad Liebenwerda
- Standort
-
- Straße:
- Burgplatz 4
- PLZ Ort:
- 04924 Bad Liebenwerda
- Ansprechpartner:
-
- E-Mail:
- poststelle@ aglib.brandenburg.de
- Telefon:
- +49 35341 604-0
- Fax:
- +49 35341 121-29 (Rechtssachen)
- Fax 2:
- +49 35341 604-111 (Verwaltung)
- Organisation
-
- Standort
-
- Zusatzname 1:
- Nebenstelle Grundbuchamt
- Straße:
- Burgplatz 5
- PLZ Ort:
- 04924 Bad Liebenwerda
- Ansprechpartner:
-
- Telefon:
- +49 35341 604-0
- Fax:
- +49 35341 604-130
E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Für die elektronische Einreichung nutzen Sie bitte zum Beispiel "Mein Justiz Postfach". Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.
E-Mail-Anschriften dürfen nicht zur Übersendung von Mitteilungen in Rechtssachen verwendet werden, da die Einreichung per E-Mail NICHT zugelassen ist! Für die elektronische Einreichung nutzen Sie bitte zum Beispiel "Mein Justiz Postfach". Weitere Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr erhalten Sie unter E-Justiz - Elektronischer Rechtsverkehr.
Landesweite Informationen
Hinweis zu betrügerischen SMS
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Hinweis zu betrügerischen SMS
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass durch Gerichte keine SMS versandt werden. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständige Polizeidienststelle. Es handelt sich um einen Betrugsversuch.
Beispiel einer betrügerischen SMS oder vergleichbare Nachrichtendienste: „Pfändungsgericht MN mit ihrer AKT.MN-220 liegt ein Pfändungsbeschluss vor. Um diesen Beschluss aufzuheben nehmen Sie Kontakt mit Sachbearbeiter auf. 089/XXXXX)
Bitte leisten Sie keine Zahlungen! Im Zweifel nehmen Sie bitte vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Sie erreichen uns unter 03381/399-0. (Stichwort: Vermeintliche SMS von einem Gericht)
Das Amtsgericht informiert
Einschränkung telefonischer Erreichbarkeit der Nachlassabteilung:
Ab dem 28.08.2024 - jeweils Mittwoch und Freitag ist die Nachlassabteilung - bis auf weiteres - telefonisch nicht zu erreichen! Diese Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der Arbeitsprozesse in der Nachlassabteilung. Um die telefonische Belastung der Mitarbeiterinnen gering zu halten, möchten wir Sie bitten allgemeine Fragen zu Angelegenheiten in Nachlasssachen - per E-Mail zu formulieren oder telefonisch über unsere Zentrale zu stellen.
Bitte beachten Sie auch weiterhin, dass ohne eine vorherige telefonische Terminvereinbarung kein Besuch in der Nachlassabteilung möglich ist.
Einschränkung telefonischer Erreichbarkeit der Nachlassabteilung:
Ab dem 28.08.2024 - jeweils Mittwoch und Freitag ist die Nachlassabteilung - bis auf weiteres - telefonisch nicht zu erreichen! Diese Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der Arbeitsprozesse in der Nachlassabteilung. Um die telefonische Belastung der Mitarbeiterinnen gering zu halten, möchten wir Sie bitten allgemeine Fragen zu Angelegenheiten in Nachlasssachen - per E-Mail zu formulieren oder telefonisch über unsere Zentrale zu stellen.
Bitte beachten Sie auch weiterhin, dass ohne eine vorherige telefonische Terminvereinbarung kein Besuch in der Nachlassabteilung möglich ist.
Telefonische Erreichbarkeit
- Organisation
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- Organisation:
- Amtsgericht Bad Liebenwerda
- Standort
-
- Öffnungszeiten:
- Dienstag09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
- Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
- (Mittwoch - Nachlassabteilung)- keine telefonische Erreichbarkeit gegeben -
- Donnerstag09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
- Freitag09:00 - 12:00 Uhr
- (Freitag - Nachlassabteilung)- keine telefonische Erreichbarkeit gegeben -
- Dienstag
- Ansprechpartner:
-
Bereitschaftsdienst:
Außerhalb dieser Zeiten ist für unaufschiebbare Angelegenheiten eine Rufbereitschaft eingerichtet. Bitte wenden Sie sich hierzu an die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Allgemeine Hinweise
Bei den oben angegebenen Zeiten handelt es sich ausschließlich um eine Information unserer telefonischen Erreichbarkeit. Eine Teilnahme (als Zuschauer) an öffentlichen Terminen ist auch außerhalb der hier dargestellten Erreichbarkeiten jederzeit möglich. Weiterhin ist der Zugang zum Gebäude und zu Veröffentlichungen innerhalb der angegebenen Zeiten jederzeit möglich.
Bitte beachten Sie, dass in den jeweiligen Fachabteilungen, (Betreuung, Familie, Grundbuch, Nachlass, Strafe, Versteigerung, Vollstreckung, Zivil) ein Termin benötigt wird. Verfahrensbeteiligte aller Fachbereiche erhalten - immer - eine Terminmitteilung (Ladung).
Anträge werden grundsätzlich in schriftlicher Form benötigt. Sie können aber, nach vorheriger telefonischer Abstimmung, auch persönlich gestellt werden. Allgemeine Anfragen formulieren Sie bitte per Email, Fax oder schriftlich.
Unaufschiebbare Angelegenheiten, z. B. Erbschaftsausschlagungen, Einstweilige Verfügungen und Angelegenheiten nach dem Gewaltschutzgesetz werden nach telefonischer Terminsvereinbarung (035341 604 -0) entgegengenommen.
Bereitschaftsdienst:
Außerhalb dieser Zeiten ist für unaufschiebbare Angelegenheiten eine Rufbereitschaft eingerichtet. Bitte wenden Sie sich hierzu an die nächstgelegene Polizeidienststelle.
Allgemeine Hinweise
Bei den oben angegebenen Zeiten handelt es sich ausschließlich um eine Information unserer telefonischen Erreichbarkeit. Eine Teilnahme (als Zuschauer) an öffentlichen Terminen ist auch außerhalb der hier dargestellten Erreichbarkeiten jederzeit möglich. Weiterhin ist der Zugang zum Gebäude und zu Veröffentlichungen innerhalb der angegebenen Zeiten jederzeit möglich.
Bitte beachten Sie, dass in den jeweiligen Fachabteilungen, (Betreuung, Familie, Grundbuch, Nachlass, Strafe, Versteigerung, Vollstreckung, Zivil) ein Termin benötigt wird. Verfahrensbeteiligte aller Fachbereiche erhalten - immer - eine Terminmitteilung (Ladung).
Anträge werden grundsätzlich in schriftlicher Form benötigt. Sie können aber, nach vorheriger telefonischer Abstimmung, auch persönlich gestellt werden. Allgemeine Anfragen formulieren Sie bitte per Email, Fax oder schriftlich.
Unaufschiebbare Angelegenheiten, z. B. Erbschaftsausschlagungen, Einstweilige Verfügungen und Angelegenheiten nach dem Gewaltschutzgesetz werden nach telefonischer Terminsvereinbarung (035341 604 -0) entgegengenommen.
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Informationen Grundbuchamt
Termine zur Erstellung von Grundbuchauszügen sind derzeit aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Wenn Sie einen Grundbuchauszug benötigen oder eine Grundbuchberichtigung aufgrund eines Erbfalls wünschen, benötigen wir von Ihnen jeweils das nachfolgende Formular ausgefüllt und unterschrieben. (ggf. per Fax, eingescannt (dann zwingend) im PDF Format als E-Mail oder auf dem Postweg.)
Termine zur Erstellung von Grundbuchauszügen sind derzeit aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Wenn Sie einen Grundbuchauszug benötigen oder eine Grundbuchberichtigung aufgrund eines Erbfalls wünschen, benötigen wir von Ihnen jeweils das nachfolgende Formular ausgefüllt und unterschrieben. (ggf. per Fax, eingescannt (dann zwingend) im PDF Format als E-Mail oder auf dem Postweg.)
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Informationen Nachlassgericht
Einschränkung telefonischer Erreichbarkeit der Nachlassabteilung:
Ab dem 28.08.2024 - jeweils Mittwoch und Freitag ist die Nachlassabteilung - bis auf weiteres - telefonisch nicht zu erreichen! Diese Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der Arbeitsprozesse in der Nachlassabteilung. Um die telefonische Belastung der Mitarbeiterinnen gering zu halten, möchten wir Sie bitten allgemeine Fragen zu Angelegenheiten in Nachlasssachen - per E-Mail zu formulieren oder telefonisch über unsere Zentrale zu stellen.
Bitte beachten Sie auch weiterhin, dass ohne eine vorherige telefonische Terminvereinbarung kein Besuch in der Nachlassabteilung möglich ist.
Einschränkung telefonischer Erreichbarkeit der Nachlassabteilung:
Ab dem 28.08.2024 - jeweils Mittwoch und Freitag ist die Nachlassabteilung - bis auf weiteres - telefonisch nicht zu erreichen! Diese Maßnahme dient der Aufrechterhaltung der Arbeitsprozesse in der Nachlassabteilung. Um die telefonische Belastung der Mitarbeiterinnen gering zu halten, möchten wir Sie bitten allgemeine Fragen zu Angelegenheiten in Nachlasssachen - per E-Mail zu formulieren oder telefonisch über unsere Zentrale zu stellen.
Bitte beachten Sie auch weiterhin, dass ohne eine vorherige telefonische Terminvereinbarung kein Besuch in der Nachlassabteilung möglich ist.
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Informationen für Menschen mit Behinderung
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung stehen Ansprechpersonen für Auskünfte zur Verfügung. Sie können erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem können sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit den Ansprechpersonen in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Ansprechpersonen
- Frau Pelz, Tel.: 035341 604145
- Frau Brandt, Tel.: 035341 604247
- Frau Jannusch, Tel.: 035341 604142
Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.
Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung stehen Ansprechpersonen für Auskünfte zur Verfügung. Sie können erklären, wie Menschen mit Behinderung das Gericht am besten erreichen. Außerdem können sie veranlassen, dass Hilfsmittel für die Teilnahme an Gerichtsverfahren bereitgestellt werden. Zum Beispiel können Gebärdendolmetscher beauftragt oder Dokumente in Blindenschrift übertragen werden. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig vor einem Gerichtstermin mit den Ansprechpersonen in Verbindung, wenn Sie Unterstützung brauchen.
Ansprechpersonen
- Frau Pelz, Tel.: 035341 604145
- Frau Brandt, Tel.: 035341 604247
- Frau Jannusch, Tel.: 035341 604142
Die Ansprechpersonen erteilen keine Rechtsberatung.
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf
Das Behindertenpolitische Maßnahmenpaket des Landes Brandenburg finden sie unter: https://msgiv.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Broschuere_Behindertenpolitisches_Ma%c3%9fnahmenpaket_2-0_barrierefrei_Februar2017.pdf
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Zeugenbetreuung
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer:
- Familiensachen: Frau Jannusch, Tel.-Nr.: 035341 604142
- Strafsachen: Frau Zöller, Tel.-Nr.: 035341 604254
- Zivilsachen: Frau Brandt, Tel.-Nr.: 035341 604247
Bitte beachten Sie, dass die Zeugenbetreuerinnen keine Rechtsberatung erteilen.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Rolle als Zeuge oder Zeugin haben oder Unterstützung im Gericht wünschen, wenden Sie sich bitte an die Zeugenbetreuer:
- Familiensachen: Frau Jannusch, Tel.-Nr.: 035341 604142
- Strafsachen: Frau Zöller, Tel.-Nr.: 035341 604254
- Zivilsachen: Frau Brandt, Tel.-Nr.: 035341 604247
Bitte beachten Sie, dass die Zeugenbetreuerinnen keine Rechtsberatung erteilen.
Wenn Sie als Opfer einer Straftat Hilfe oder Begleitung während des Gerichtsverfahrens benötigen, können Sie sich auch an unabhängige Opferhilfeeinrichtungen wenden. Anschriften und Telefonnummern finden Sie im Internet auf der Seite des Ministeriums der Justiz - Opferhilfe im Land Brandenburg.
Weitere ausführliche Informationen zu Rechten und Pflichten von Zeugen sowie Informationen zur Zeugenbetreuung finden Sie unter nachfolgendem Link.
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Anfahrt
- Das Amtsgericht Bad Liebenwerda liegt fast im Zentrum der Stadt Bad Liebenwerda, unmittelbar neben dem Lubwartturm.
- Vom Bahnhof laufen Sie in 5 Minuten zum Amtsgericht. Folgen Sie der Beschilderung Lubwartturm.
- Parkplätze mit jeweiliger Parkdauer von 2 Stunden (gebührenfrei) befinden sich in fußläufiger Nähe des Gerichts.
- Das Amtsgericht Bad Liebenwerda liegt fast im Zentrum der Stadt Bad Liebenwerda, unmittelbar neben dem Lubwartturm.
- Vom Bahnhof laufen Sie in 5 Minuten zum Amtsgericht. Folgen Sie der Beschilderung Lubwartturm.
- Parkplätze mit jeweiliger Parkdauer von 2 Stunden (gebührenfrei) befinden sich in fußläufiger Nähe des Gerichts.
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Zugangskontrolle, Nichtraucherschutz
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Bad Liebenwerda jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenänlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda ist das Rauchen nicht gestattet.
Zugangskontrollen: Bitte beachten Sie, dass Sie im Eingangsbereich des Amtsgerichts Bad Liebenwerda jederzeit mit Einlass- und Sicherheitskontrollen rechnen müssen, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Insbesondere bei hohem Besucheraufkommen können diese zu nicht vermeidbaren Wartezeiten führen. Bitte planen Sie dies bei Ihrer Anreise ein.
Sicherheitshinweis: Das Mitführen von Waffen, waffenänlichen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich untersagt.
Nichtraucherschutz: Im gesamten Gebäude des Amtsgerichts Bad Liebenwerda ist das Rauchen nicht gestattet.
Videokonferenzen
Videokonferenzen werden hier mit Big Blue Button durchgeführt. Big Blue Button ist ein webbasiertes Audio- und Videokonferenzsystem. Eine aktuelle Anleitung zur Benutzung erhalten Sie hier:
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